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Donnerstag, 31. Januar 2019 - 13:00

Prozessbegleitung zum Vorwurf der Sachbeschädigung am Philosophicum - Berufungsverhandlung

In der Silvesternacht 2017 wurde ein Genosse auf dem Unigelände Campus Bockenheim von Mitarbeitern eines privaten Sicherheitsdienstes des Philosophicums 1) festgenommen. Fortan wird ihm Sachbeschädigung durch Graffitis und einen Stein- sowie einen Flaschenwurf auf das Philosophicum vorgeworfen. Nachdem der erste Verhandlungstag aufgrund nicht-anwesender Zeugen verschoben werden musste, wurde der Genosse schließlich am 17.09.2018 zu 90 Tagessätzen zu 25 Euro verurteilt.

Damit liegt das Urteil nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, welche ihre Forderung in der Verhandlung von 80 auf 100 Tagessätze zu 30 Euro erhöht hat. Die Erhöhung der Strafforderung rechtfertigte sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft aus der nicht-kooperativen Haltung des Angeklagten. Gerade die äußerst lückenhaften und widersprüchlichen Erinnerungen der Mitarbeiter des Securityunternehmens, welche als Zeugen auftraten, waren für das Gericht indes Ausdruck der Glaubwürdigkeit jener Zeugen.

Das absurde Strafmaß bei einer äußerst fragwürdigen Beweislage offenbart die Stoßrichtung der Strafverfolgung. Vor Gericht stand weniger die einzelne Tat- diese war besonders für die Staatsanwaltschaft kaum von Interesse, welche in der Verhandlung nahezu keine Frage an die Zeugen hatte - vielmehr stand der breite, legitime Protest gegen die privatisierte, kapitalorientierte Nutzung des öffentlichen Raums zur Verhandlung.

Das aktuelle gesellschaftliche Klima, in dem selbstverwaltete, solidarische Lebens- und Wohnformen nicht nur durch Worte, staatliche Justiz und kapitalistische Investor*innen, sondern auch durch Brandsätze 2) angegriffen werden, muss ein Grund mehr sein sich angesprochen zu fühlen, sich zu solidarisieren. Während das Ermittlungsinteresse seitens der Behörden die Brandanschläge der letzten Wochen auf den Knotenpunkt in Schwalbach, die Au, die Schwarze 7, das Café ExZess, das Lila Luftschloss, das Wohnprojekt Assenland - wie nicht anders zu erwarten - mehr als verhalten war und die Behörden keine klare politische Motivation erkennen wollen, zeigt die Justiz hier ihre Zähne.

Wir finden es richtig dieses Urteil nicht einfach zu schlucken und werden den angeklagten Genossen auch bei seiner Berufungsverhandlung solidarisch unterstützen. Aber auch die Staatsanwaltschaft will sich nicht zufriedengeben und hat ebenfalls Berufung eingelegt. Damit ist wieder alles offen.

Kommt zum Prozess, lasst den Genossen nicht allein und schaut der Justiz auf die Finger.

Friede den Hütten! Krieg den Palästen!

Donnerstag 31.01.2019 13:00 Uhr Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Saal 20, 1.OG

Fußnoten:

1) Um die Nutzung das Philosophicum sowie um den gesamten Campus Bockenheim gibt es seit vielen Jahren eine breite Auseinandersetzung. 2014 wollte die Projektgruppe Philosophicum das Gebäude von der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG kaufen um Konzepte für ein solidarisches Wohnen in diesem Gebäude zu entwickeln und zu realisieren. Die ABG verkaufte das Philosophicum schlussendlich trotz öffentlicher Zusagen gegenüber der Projektgruppe an den meistbietenden Privatinvestor. Dieser errichtete dort einen privaten Apartmentkomplex mit Zimmerpreisen von 670 Euro.

2)Pressmitteilung des Mietshäuser Syndikats Rhein-Main

https://www.syndikat.org/wp-content/uploads/2…

_source_ : https://rhffm.blackblogs.org/
_source_ : message received on 10. Januar 12 Uhr