Thema : Ökonomie
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Mittwoch, 26. Juni 2019 - 18:30

Europarechtswidrigkeit der deutschen Leiharbeit?

Halten die deutsche Rechtslage und die Tarifvertragspraxis den europäischen Vorgaben stand? - Eine Veranstaltung der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen


Es diskutieren:
Prof. Dr. Wolfgang Däubler

Rechtsanwalt Werner Stolz
Universität Bremen Hauptgeschäftsführer des Interessen-verbandes Deutscher Zeitarbeits-unternehmen e. V.

Moderation Marie Diekmann
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main

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Seit der weitgehenden Deregulierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Anfang der 2000er Jahre ist die Zahl der Leiharbeitnehmer*innen sprunghaft von 288.000 Leiharbeitnehmer*innen auf zuletzt über 1.000.000 Leiharbeit-nehmer*innen angestiegen. Leiharbeitnehmer*innen erhalten häufig nur zwei Drittel des Lohns der Stammbeschäftigten und sind die ersten, die in der Krise ihren Arbeitsplatz verlieren.
Abhilfe soll hier seit geraumer Zeit eine Richtlinie der Europäischen Union schaffen. Sie verlangt, dass Leiharbeitnehmer*innen nur vorübergehend im Betrieb eingesetzt werden und Stammbelegschaften gerade nicht ersetzt werden dürfen. Weiter will die Richtlinie eine Abweichung vom Grundsatz der Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmer*innen und Stammbeschäftigten auch durch Tarifvertrag nur dann zulassen, wenn ein hinreichender Gesamtschutz gewährleistet ist.
Leiharbeitnehmer*innen klagen daher aktuell in Deutschland auf Gleichbehandlung und gegen die durch die DGB-Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände der Leiharbeitsbranche abgeschlossenen Tarifverträge. Auch vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht ist eine Klage anhängig.

_source_ : https://www.vdj.de/aktivitaeten/termine/termi…
_source_ : message received on 4. Juni 18 Uhr